Diskussionsveranstaltung: Frühehen
Am 13. Januar 2017 starteten wir ins Jahr mit einer Veranstaltung zu Frühehen. Dafür durften wir Frau Michell, Referentin von Terre des Femmes, begrüßen. Terre des Femmes ist eine gemeinnützig Menschenrechtsorgansation, die sich seit 1981 für die Rechte von Frauen und Mädchen einsetzt. Frau Michell befasst sich als Referentin der Sektion Gewalt im Namen der Ehre auch mit der Thematik der Frühehen. Nach einem umfassenden Einblick in die Entwicklung von Terre des Femmes und in die verschiedenen Aufgabenbereiche, befassten wir uns mit dem Thema der Frühehen. Seit im Jahr 2016 das Oberlandesgericht Bamberg im Juni die Heirat eines minderjährigen syrischen Mädchens anerkannt hatte, war das Thema der Frühehe/ Kinderehe auch hier in Deutschland aktuell. Laut Anfrage der Grünen hatten 1475 minderjährige Ausländer den Familienstand verheiratet angegeben. 361 davon sind jünger als 14. In Deutschland war Eheschließung ab 18 möglich und ab 16 mit Einverständnis des Erziehungsberechtigten. Forderung von Terre des Femmes war die Hochsetzung des Heiratsalters auf 18 und ein ausnahmsloses Verbot von Ehen, die unter diesem Alter geschlossen werden. Im Anschluss an diese Themeneinführung hatten wir die Möglichkeit Fragen zu stellen und mit Frau Michell über Vor- und Nachteile eines Verbotes von Frühehen und Altersbegrenzungen zu diskutieren. Es zeigte sich nunmehr in den folgenden Monaten, dass der Gesetzgeber aktiv wurde und diese Problematik regelte. Mittlerweile hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, wonach Ehen von Personen unter 16 Jahren grundsätzlich nichtig sind. Es gilt ein Mindestalter von 18 Jahren. Weiterhin sollen Ehen, in denen ein Ehegatte zur Zeit der Eheschließung zwischen 16 und 18 Jahren alt war, gerichtlich annulliert werden. Eine Härtefallregelung sieht vor, dass dies ausbleiben kann, wenn ein minderjähriger Ehegatte in der Zwischenzeit volljährig geworden ist und die Ehe bestätigt.